TAXi HOFFMANN: Für Sie unterwegs
Krankenfahrten
- Grundsätzliches:
Es müssen alle Krankenfahrten durch den behandelnden Arzt im Voraus verordnet werden (Verordnung einer Krankenbeförderung). Im Anschluss muss diese Fahrt durch die zuständige Krankenkasse schriftlich genehmigt werden.
Fahrten zur stationären Behandlung müssen nicht mehr genehmigt werden. - Ambulante Behandlungen:
Arztbesuche, Krankengymnastik, ambulante Behandlungen im Krankenhaus.
Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben „aG“, „H“ oder „BI“ und Personen mit der Pflegestufe 2 oder 3 sind davon ausgeschlossen; auf ärztliche Anordnung in Sonderfällen auch Personen ohne diesem amtlichen Nachweis:
Beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher Art. Zeigen Sie die Genehmigung bei jeder Fahrt vor oder geben Sie sie direkt vor einer Serienfahrt beim Fahrer ab. Wir reichen sie dann bei der Rechnungserstellung für die Kasse mit ein.
Erforderlich ist weiterhin eine Verordnung jeder Fahrt als zwingend medizinische Notwendigkeit durch Ihren Arzt.
Der gesetzliche Eigenanteil muss pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze im Taxi bar bezahlt werden.
Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze (1% bzw. 2% Ihres Familien-Jahresbruttoeinkommens) erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung vom Eigenanteil (Befreiungsausweis) und brauchen im Taxi nichts mehr zu zahlen. - Ambulante Operationen:
Ambulante Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen. Ärztliche Verordnung (Verordnung einer Krankenbeförderung) jeder einzelnen Fahrt ist erforderlich. - Ärztliche Verordnung:
Gesetzlicher Eigenanteil muss bei der ersten und letzten Fahrt im Taxi bar bezahlt werden
Kein Eigenanteil bei Vorlage des Befreiungsausweises oder einer entsprechenden schriftlichen Erklärung der vollständigen Kostenübernahme der Krankenkasse - Dialyse:
Schriftliche Genehmigung der Krankenfahrten durch die Krankenkasse vor Behandlungsantritt
Ärztliche Verordnung (Verordnung einer Krankenbeförderung - Dauerschein für mehrere Fahrten, wird in unserem Hause hinterlegt).
Über den Eigenanteil erhalten Sie monatlich eine Rechung von uns. Die Höhe des Eigenanteils richtet sich nach den Bestimmungen bzw. der Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse.
Nach Erreichen Ihrer persönlichen jährlichen Belastungsgrenze brauchen Sie keinen Eigenanteil mehr zu zahlen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie einen entsprechenden Bescheid erhalten haben. - Strahlen- und Chemotherapie:
Vorherige schriftliche Genehmigung der Fahrten durch die Krankenkasse (entfallen) Ärztliche Verordnung (Verordnung einer Krankenbeförderung). Diese Verordnung geben Sie bitte bei der ersten Taxifahrt ab. Diese wird in unserem Hause hinterlegt. Die Verordnung wird bei Rechnungsstellung an die Krankenkasse weitergereicht. Je nach Genehmigung der Krankenkasse entweder: Gesetzlicher Eigenanteil muss bei der ersten und letzten Fahrt bar im Taxi bezahlt werden. oder: Gesetzlicher Eigenanteil muss bei jeder Fahrt bar bezahlt werden. Oder: Über den zu zahlenden Eigenanteil erhalten Sie monatlich eine Rechung durch uns. Die Höhe des Eigenanteils richtet sich nach den Bestimmungen bzw. der Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse. Kein Eigenanteil bei Vorlage des Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse. - Stationäre Behandlungen:
Einweisung oder Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag. Ärztliche Verordnung erforderlich (Verordnung einer Krankenbeförderung). Gesetzlicher Eigenanteil pro Fahrt muss im Taxi bar bezahlt werden. Kein Eigenanteil bei Vorlage des Befreiungsausweises oder einer vollständigen Kontenübernahmeerklärung der Krankenkasse. - Kur- und Reha-Aufenthalte:
Ärztliche Verordnung erforderlich (Verordnung einer Krankenbeförderung) Gesetzlicher Eigenanteil pro Fahrt muss im Taxi bar bezahlt werden Kein Eigenanteil bei Vorlage des Befreiungsausweises oder einer vollständigen Kontenübernahmeerklärung der Krankenkasse - Unfallkassen und Berufsgenossenschaften:
Berufs- bzw. Schulunfälle, Fahrten zur externen Behandlung während eines Krankenhausaufenthaltes Ärztliche Verordnung, Verordnung der Schule / des Kindergartens erforderlich Kein Eigenanteil - Zuzahlungen:
10% des Fahrpreises mindestens 5,00 € höchstens 10,00 € Bitte lassen Sie sich von unserem Mitarbeiter/in eine Quittung ausstellen. Sammeln Sie die einzelnen Quittungen und reichen Sie sie bei Ihrer Krankenkasse ein. Die von der Krankenkasse ausgestellten Befreiungsausweise sind immer nur bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres gültig. - Abrechnung:
Wir benötigen zur Abrechnung mit der Krankenkasse: Ihre Krankenkasse, Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum ggf. Kopie des Befreiungsausweises, Ihre Unterschrift für jede Fahrt auf den Abrechungsbelegen, die ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung.